Vertragskirchenrecht

Vertragskirchenrecht
Vertragskirchenrecht,
 
das durch Vereinbarungen zwischen Kirche und Staat (Kirchenvertrag, Konkordat) zur Regelung gemeinsamer Angelegenheiten und der gegenseitigen Beziehungen geschaffene Recht. (Staat und Kirche)

Universal-Lexikon. 2012.

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